
Es gibt einige wichtige Lebensbereiche, die unbedingt ausreichend abgesichert sein sollten. Hierzu gehören insbesondere die Risiken aus den Bereichen
- Krankheit
- Pflegebedürftigkeit
- Berufsunfähigkeit
- Invalidität
- Tod
Der Gesetzgeber hat für die Bereiche Krankheit und Pflegebedürftigkeit eine Absicherung verpflichtend vorgeschrieben. Viele Menschen sind in diesen Bereichen gesetzlich pflichtversichert, ein
Teil der Menschen hat jedoch auch die Wahlmöglichkeit, sich in diesen Bereichen auch privat abzusichern.
Jeder Einzelne muss anhand seiner persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse beurteilen, ob er den gesetzlichen (Grund-)Schutz für ausreichend erachtet oder ob er der Meinung ist, dass der Grundschutz ergänzungsbedürftig ist.
Für alle anderen Bereiche hat es der Gesetzgeber der eigenen Verantwortung eines jeden Einzelnen überlassen, im Falle eines Schadens selbst ausreichend vorzusorgen! Für alle, die von Ihrem Arbeitseinkommen leben müssen sollte für den Fall der Berufsunfähigkeit eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) unbedingte Priorität haben.
Egal ob Sie bedingt durch Unfall oder Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, haben sie zunächst kein Einkommen mehr.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erfüllen hängt von der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ab. Diese EM-Rente erhalten Sie nur dann, wenn Sie nicht mehr länger als drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können. Ihre Ausbildung, Erfahrungen und Qualifikation spielen dabei keine Rolle. Können Sie mindestens noch drei bis sechs Stunden pro Tag in irgendeine Tätigkeit ausüben, erhalten Sie nur die halbe EM-Rente.
In den meisten Fällen dürfte selbst die volle EM-Rente nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 lag die volle Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt bei monatlich 782,00 €. Beurteilen Sie bitte selbst, ob und wie Sie mit diesem einkommen auskommen würden.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer möglich. Zum Teil ist es auf Grund des ausgeübten Berufes zu teuer oder der Beruf nicht versicherbar. Manchmal ist eine entsprechende Absicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich.
Ob und welche Alternativen es gibt, das Risiko zum Teil oder annähernd gleichwertig abzusichern muss immer in einer individuellen Beratung geklärt werden.
Eine Grundfähigkeitsversicherung erbringt zum Beispiel die versicherte Leistung, wenn der Versicherte bestimmte, im jeweiligen Vertrag genau definierte, Grundfähigkeiten verliert. Solche Grundfähigkeiten sind u.a. Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen, das Heben bestimmter Lasten, Autofahren usw.
Diese Art der Absicherung ist zum einen meist etwas günstiger als eine BU-Versicherung. Zum anderen ist es hier auch immer wieder möglich, trotz Vorliegen von Vorerkrankungen Versicherungsschutz zu erhalten.
Da eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer nur dann leistet, wenn man täglich nicht mehr länger als drei Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben kann sollte sie immer nur eher als „Rettungsanker“ angesehen werden, wenn wirklich nichts anderes mehr möglich ist.
Diese Art der Versicherung stellt die günstigste Art der Absicherung dar und stellt häufig auch die geringsten Anforderungen an den Gesundheitszustand des Kunden. Diese Art der Absicherung sollte nur gewählt werden, wenn andere Versicherungen nicht abgeschlossen werden können.
Durch vorsichtiges Handeln lässt sich das Risiko durch einen Unfall zum Invaliden zu werden, vielleicht zum Teil verringern, ganz ausschließen lässt es sich sicherlich nicht. Häufig sind mit einer unfallbedingten Invalidität auch schwerwiegende finanzielle Folgen verbunden. Diese finanziellen Folgen können durch eine Unfallversicherung abgemildert werden.
Details einer Unfallversicherung, wie z.B. ob eine Einmalzahlung, eine Rente oder doch besser eine Kombination aus den beiden Leistungsarten vereinbart werden soll können Sie in der Regel nur mit einem Experten klären. Auch gilt es die Höhe der Absicherung und der zu vereinbarenden Progression entsprechend den individuellen Notwendigkeiten anzupassen. Und zu guter Letzt sind die Preis- und vor allem Leistungsunterschiede der einzelnen Anbieter teilweise enorm, so dass hier die Beratung durch den Experten nahezu unerlässlich ist.
Viele Menschen möchten häufig für den Fall des eigenen Todes ihre Hinterbliebenen finanziell absichern. Hierfür ist in der Regel eine Risikolebensversicherung empfehlenswert. Aus unterschiedlichsten Varianten kann hier entsprechend der individuellen Situation des Kunden, ein situations- und bedarfsgerechter preiswerter Versicherungsschutz erlangt werden.
So kann gewählt werden, ob die Todesfallsumme (TVS) über die gesamte Laufzeit gleich bleiben soll oder fallen kann, wie dies evtl. für die Absicherung eines Annuitätendarlehens ausreichend sein kann. Diese beiden Varianten unterscheiden sich auch sehr deutlich im Preis.
Aber auch bei Modellen mit fallenden Todesfallsummen gibt es noch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. So können sich Kunden entscheiden ob die Versicherungssumme annuitätisch, linear oder progressiv fallen soll. Es gibt auch die Möglichkeit die jeweils notwendige Todesfallsumme frei zu bestimmen.
Neben diesen unterschiedlichen Möglichkeiten hat insbesondere die gewählte Versicherungsdauer großen Einfluss auf die Prämienhöhe. Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, zunächst eine kürzere und damit günstigere Laufzeit abzuschließen, als man eigentlich beabsichtigt hat. Damit lassen sich zunächst Prämien sparen. Diese Variante sollte man aber nur dann wählen, wenn dem Kunden auch das Recht eingeräumt wir, den Vertrag vor Ende der Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern.
Für die individuelle Beratung welche Variante und welcher Anbieter für die Kundensituation empfehlenswert ist, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.